"Das privatrechtliche Gesetzbuch für den Kanton Zürich, das zu jener Zeit, als Heinrich mehrmals amtliche Post aus der Heimat bekam, in Kraft und massgebend war, nennt neben Ehebruch, unnatürlicher Wollust, Unfähigkeit zum Beischlaf, ausschweifender oder verschwenderischer Lebensart, unheilbarer und ekelhafter Krankheit inkl. Wahnsinn oder Blödsinn im $187 noch einen weiteren zur Scheidungs-Klage berechtigten Grund [...]"
Schöne Sprache (halt Markus Werner), aber auch sehr wirr, ich habe den Faden mehrfach verloren und irgendwann nicht mehr zurückgefunden.
"Das privatrechtliche Gesetzbuch für den Kanton Zürich, das zu jener Zeit, als Heinrich mehrmals amtliche Post aus der Heimat bekam, in Kraft und massgebend war, nennt neben Ehebruch, unnatürlicher Wollust, Unfähigkeit zum Beischlaf, ausschweifender oder verschwenderischer Lebensart, unheilbarer und ekelhafter Krankheit inkl. Wahnsinn oder Blödsinn im $187 noch einen weiteren zur Scheidungs-Klage berechtigten Grund [...]"
Schöne Sprache (halt Markus Werner), aber auch sehr wirr, ich habe den Faden mehrfach verloren und irgendwann nicht mehr zurückgefunden.